Verlauf der Gerichtsverhandlung:
Entgegen meiner Erwartung erschien Frau E. S. (o2) nicht sondern O2 lies sich durch eine Rechtsanwältin vertreten.
Die vorsitzende Richterin belehrte die Parteien sinngemäß "Keine Leistung = kein Geld".
Die Anwältin von O2 hat während der halbstündigen Verhandlung lediglich zwei Dinge mitgeteilt:
1) Die Sim-Karte wäre nie vom O2 Netz getrennt gewesen. Eine Leistung hätte immer zur Verfügung gestanden.
2) Klageabweisung
Als ich dann nach meinen Anträgen gefragt wurde habe ich der Richterin mitgeteilt das O2 mit dem Punkt 1) in diesem Gerichtssaal zur dieser Verhandlung eine Falschaussage getätigt hat.
Diese Falschaussage liege im Übrigen dem Gericht schon schriftlich von Frau E.S. (O2) vor.
Die vorsitzende Richterin hat verstanden das ich wusste das die Anwältin nichts für die Aussage kann, aber diese Aussage rechtlich gesehen auf Frau E.S. im Rahmen der Vertretung zurück fällt.
Angekündigt habe ich es im Falle eines Nachteils durch die nun in der Hauptverhandlung wiederholten Falschaussage gegenüber der StA München den Verdacht einer Straftat mitzuteilen.
Die Richterin weiß das es Zeugen gibt, u.a mein früherer Arbeitgeber, das die Sim-Karte nicht im Netz einlogbar war.
Über das kommende Urteil gab es kein Hinweis, abgesehen das die Richterin die Auffassung des Klägers anschloss "Keine Leistung = kein Geld".
Das Urteil soll in 2-3 Wochen vorliegen.
Entgegen meiner Erwartung erschien Frau E. S. (o2) nicht sondern O2 lies sich durch eine Rechtsanwältin vertreten.
Die vorsitzende Richterin belehrte die Parteien sinngemäß "Keine Leistung = kein Geld".
Die Anwältin von O2 hat während der halbstündigen Verhandlung lediglich zwei Dinge mitgeteilt:
1) Die Sim-Karte wäre nie vom O2 Netz getrennt gewesen. Eine Leistung hätte immer zur Verfügung gestanden.
2) Klageabweisung
Als ich dann nach meinen Anträgen gefragt wurde habe ich der Richterin mitgeteilt das O2 mit dem Punkt 1) in diesem Gerichtssaal zur dieser Verhandlung eine Falschaussage getätigt hat.
Diese Falschaussage liege im Übrigen dem Gericht schon schriftlich von Frau E.S. (O2) vor.
Die vorsitzende Richterin hat verstanden das ich wusste das die Anwältin nichts für die Aussage kann, aber diese Aussage rechtlich gesehen auf Frau E.S. im Rahmen der Vertretung zurück fällt.
Angekündigt habe ich es im Falle eines Nachteils durch die nun in der Hauptverhandlung wiederholten Falschaussage gegenüber der StA München den Verdacht einer Straftat mitzuteilen.
Die Richterin weiß das es Zeugen gibt, u.a mein früherer Arbeitgeber, das die Sim-Karte nicht im Netz einlogbar war.
Über das kommende Urteil gab es kein Hinweis, abgesehen das die Richterin die Auffassung des Klägers anschloss "Keine Leistung = kein Geld".
Das Urteil soll in 2-3 Wochen vorliegen.
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