samedi 1 novembre 2014

Reifen RDKS Pflicht ab 1. November 2014

Hallo zusammen,



bei uns zu Hause fliegen gerade die Fetzen... Unser neuer Zafira aus 03/2014 hat kein RDKS, bzw es ist kein Schalter im Armaturenbrett zu sehen. In den News wurde propagiert, daß Neuzulassungen ab dem heutigen Tage nur noch möglich sind, wenn ein RDKS vorhanden ist.



Wir haben jetzt im Netz gestöbert, und dort haben wir herausgefunden



- es gilt für EZ ab 01.11.2014

- Müssen ab 2012 in der EU typgeprüften mit einem RDKS ausgestattet sein

- es besteht keine Nachrüstpflicht(?) bei EZ < 01.11.2014



Meiner ist EZ 03/2014 und hat in der Zulassungsbescheinigung Teil I folgende Daten: K - Nummer der EG-Typgenehmigung oder ABE = e1*2007/46*0497*04 und 6 Datum zu K = 25.10.2013.



Würde das jetzt heißen, daß "eigentlich" ein RDKS schon an Bord sein müsste? Wer kann mir das im Zweifelsfall erklären? TÜV/DEKRA/KÜS oder Opel selber?



Gruß



Klaus





Reifen RDKS Pflicht ab 1. November 2014

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